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Die Kolpingsfamilie hat gemäß ihres Selbstverständnisses und den Bestimmungen des Generalstatus des internationalen Kolpingwerkes und der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland folgende Aufgaben:
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ihre Mitglieder zu befähigen, sich als Christen in der Welt zu bewähren,
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ihren Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern, Lebenshilfen anzubieten,
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durch die Aktivitäten ihrer Mitglieder auf der Grundlage der katholischen Soziallehre/christlichen Gesellschaftslehre das Gemeinwohl zu fördern und an der ständigen Erneuerung von Kirche und Gesellschaft mitzuwirken.
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