1. | Der Vorstand ist das Leitungsorgan der Kolpingsfamilie. Er versteht sich als kollegiales Leitungsgremium und trägt gemeinsam die Verantwortung für das Wohl der Kolpingsfamilie.
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Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des unter § 11 (2 a - c) bezeichneten Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten. |
2. | Dem Vorstand gehören an:
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Die Inhaber/innen der Ämter unter Buchstabe a und b sollen unterschiedlichen Geschlechtes sein. |
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